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   EuGH, 20.02.1992 - C-345/90 P   

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EuGH, 20.02.1992 - C-345/90 P (https://dejure.org/1992,2345)
EuGH, Entscheidung vom 20.02.1992 - C-345/90 P (https://dejure.org/1992,2345)
EuGH, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - C-345/90 P (https://dejure.org/1992,2345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Hanning

    1. Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Prüfungsausschuß - Unabhängigkeit - Grenzen - Erlaß rechtswidriger Entscheidungen - Eignungsliste, die zu Unrecht zum Auswahlverfahren zugelassene Bewerber enthält - Fehler, die die Aufhebung eines Auswahlverfahrens durch die ...

  • EU-Kommission

    Parlament / Hanning

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zum beamtenrechtlichen Auswahlverfahren; Eröffnung eines neuen allgemeinen Auswahlverfahrens nach Eintragung eines Bewerbers in die Eignungsliste; Abbruch des Einstellungsverfahrens wegen zu Unrecht zum Auswahlverfahren zugelassener Bewerber; Recht auf ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 5 Abs. 5 Anhang 3; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 27; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 28; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 29; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 30; ; EWG/EAG BeamtStat Ar... t. 33; ; EWG-Satzung Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Prüfungsausschuß - Unabhängigkeit - Grenzen - Erlaß rechtswidriger Entscheidungen - Eignungsliste, die zu Unrecht zum Auswahlverfahren zugelassene Bewerber enthält - Fehler, die die Aufhebung eines Auswahlverfahrens durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnis der Anstellungsbehörde mit Rücksicht auf die Unabhängigkeit eines Prüfungsausschusses, die Entscheidung eines Prüfungsausschusses aufzuheben oder abzuändern

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Beamte - Auswahlverfahren - Zu Unrecht zum Auswahlverfahren zugelassene Bewerber - Folgen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

    Auszug aus EuGH, 20.02.1992 - C-345/90
    1 Das Europäische Parlament hat mit Schriftsatz, der am 23. November 1990 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- sowie der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 20. September 1990 in der Rechtssache T-37/89 (Hanning/Parlament, Slg. 1990, II-463) eingelegt, soweit in ihm zum einen die Entscheidung des Parlaments, unter Übergehung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens Nr. PE/41/A ein neues Auswahlverfahren zu eröffnen, und die stillschweigende Zurückweisung der Beschwerde des Klägers vom 17. Juni 1988 durch das Parlament aufgehoben und zum anderen dem Parlament die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht auferlegt werden.

    1) Die Nummern 1 und 3 des Tenors des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 20. September 1990 in der Rechtssache T-37/89 (Hanning/Parlament, Slg. 1990, II-463) werden aufgehoben.

  • EuGH, 23.10.1986 - 321/85

    Schwiering / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 20.02.1992 - C-345/90
    16 Drittens wies das Gericht darauf hin, daß das Parlament im Lichte der Urteile vom 23. Oktober 1986 (Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199, und verbundene Rechtssachen 322/85 und 323/85, Hoyer/Rechnungshof, Slg. 1986, 3215) untersucht habe, welche Auswirkungen auf das Auswahlverfahren der Umstand gehabt habe, daß Herr Tate wegen unzulässiger Aufnahme von zwei Bewerbern in die Eignungsliste nicht in diese eingetragen worden sei, und daß das Parlament daraus den Schluß gezogen habe, das Auswahlverfahren könne aufgehoben werden (Randnrn. 68 und 69).

    71 Überträgt man die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 (Schwiering) sowie in den verbundenen Rechtssachen 322/85 und 323/85 (Hoyer) gefundenen Lösungen auf den vorliegenden Fall, in dem das Auswahlverfahren teilweise rechtsfehlerhaft war, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die Anstellungsbehörde durch die Entscheidungen des Prüfungsausschusses nicht gebunden war, soweit diese rechtswidrig waren.

  • EuGH, 09.02.1984 - 316/82

    Kohler / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 20.02.1992 - C-345/90
    12 Zunächst verwarf es das in der Klagebeantwortung enthaltene Vorbringen des Parlaments, der Anstellungsbehörde stehe es frei, das Einstellungsverfahren abzubrechen, indem es auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 9. Februar 1984, Rechtssachen 316/82 und 40/83, Kohler/Rechnungshof, Slg. 1984, 641) verwies.

    72 Unter diesen Umständen war die Anstellungsbehörde verpflichtet, dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 316/82 und 40/83 (Kohler) zu folgen.

  • EuGH, 23.10.1986 - 322/85

    Hoyer u.a. / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 20.02.1992 - C-345/90
    16 Drittens wies das Gericht darauf hin, daß das Parlament im Lichte der Urteile vom 23. Oktober 1986 (Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199, und verbundene Rechtssachen 322/85 und 323/85, Hoyer/Rechnungshof, Slg. 1986, 3215) untersucht habe, welche Auswirkungen auf das Auswahlverfahren der Umstand gehabt habe, daß Herr Tate wegen unzulässiger Aufnahme von zwei Bewerbern in die Eignungsliste nicht in diese eingetragen worden sei, und daß das Parlament daraus den Schluß gezogen habe, das Auswahlverfahren könne aufgehoben werden (Randnrn. 68 und 69).

    71 Überträgt man die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 (Schwiering) sowie in den verbundenen Rechtssachen 322/85 und 323/85 (Hoyer) gefundenen Lösungen auf den vorliegenden Fall, in dem das Auswahlverfahren teilweise rechtsfehlerhaft war, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die Anstellungsbehörde durch die Entscheidungen des Prüfungsausschusses nicht gebunden war, soweit diese rechtswidrig waren.

  • EuGH, 18.12.1986 - 246/84

    Kotsonis / Rat

    Auszug aus EuGH, 20.02.1992 - C-345/90
    Sie musste demnach zunächst die Möglichkeit prüfen, den Kläger als Bestplazierten auf der Eignungsliste zu ernennen (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 62/65, Serio/Kommission der EAG, Slg. 1966, 843, 856 ff.; vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 246/84, Kotsonis/Rat, Slg. 1986, 3989, 4005 ff.).

    28 Zu diesem Zweck kann die Anstellungsbehörde von der Rangfolge der Bewerber, wie sie vom Prüfungsausschuß in der Eignungsliste festgelegt worden ist, abweichen, wenn nach ihrem Ermessen Gründe hierfür vorliegen, die sie gegebenenfalls vor dem Gerichtshof anzugeben hat; dabei darf sie jedoch den Begriff des Auswahlverfahrens nicht aushöhlen, indem sie sich ohne wichtige Gründe weit vom Ergebnis dieses Verfahrens entfernt (Urteil vom 18. Dezember 1986, Rechtssache 246/84, Kotsonis/Rat, Slg. 1986, 3989, Randnr. 9).

  • EuGH, 15.12.1966 - 62/65

    Serio / Kommission EAG

    Auszug aus EuGH, 20.02.1992 - C-345/90
    Sie musste demnach zunächst die Möglichkeit prüfen, den Kläger als Bestplazierten auf der Eignungsliste zu ernennen (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 62/65, Serio/Kommission der EAG, Slg. 1966, 843, 856 ff.; vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 246/84, Kotsonis/Rat, Slg. 1986, 3989, 4005 ff.).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-39/03

    Kommission / Artegodan u.a.

    Unter diesen Umständen kann der Aussetzungsantrag nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden (in diesem Sinne auch Beschlüsse vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-345/90 P-R, Parlament/Hanning, Slg. 1991, I-231, Randnrn. 29 und 30, und vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P-R, Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnrn.
  • EuGöD, 06.10.2015 - F-119/14

    FE / Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines

    Der Unionsrichter hat im Bereich der Einstellung von Personal der europäischen Organe im Wege der Veranstaltung eines allgemeinen Auswahlverfahrens durchgängig entschieden, dass die Anstellungsbehörde nach dem Grundsatz der Unabhängigkeit, der für die Ausübung der Aufgaben der Prüfungsausschüsse gilt, nicht befugt ist, eine Entscheidung, die ein Prüfungsausschuss im Rahmen seiner u. a. in Art. 30 des Statuts und in Art. 5 des Anhangs III des Statuts festgelegten Zuständigkeiten getroffen hat, aufzuheben oder abzuändern (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992, Parlament/Hanning, C-345/90 P, EU:C:1992:79, Rn. 22, und Beschluss vom 10. Juli 2014, Mészáros/Kommission, F-22/13, EU:F:2014:189, Rn. 48).

    Da die Anstellungsbehörde jedoch gehalten ist, rechtsfehlerfreie Entscheidungen zu treffen, kann sie nicht durch eine Entscheidung eines Prüfungsausschusses gebunden sein, deren Rechtswidrigkeit sich folgerichtig auf ihre eigenen Entscheidungen auswirken könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1992, Parlament/Hanning, C-345/90 P, EU:C:1992:79, Rn. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-204/00

    Aalborg Portland / Kommission

    So hat es wohl der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung gesehen, wenngleich er niemals näher ausgeführt hat, weshalb der Stand des Rechtsstreits es ihm ermöglicht, diesen selbst zu entscheiden, sondern sich z. B. auf die lakonische Feststellung beschränkt hat, dies sei "vorliegend der Fall" (Urteile vom 20. November 1992 in der Rechtssache C-345/90 P, Parlament/Henning, Slg. 1992, I-949 ff., insbesondere I-989, und vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF, Slg. 1994, I-2648).
  • EuGH, 31.07.2003 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

    Unter diesen Umständen kann der Antrag auf Aussetzung der streitigen Handlung nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden (in diesem Sinne auch Beschlüsse vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-345/90 P-R, Parlament/Hanning, Slg. 1991, I-231, Randnrn. 29 und 30, vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P-R, Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnrn.
  • EuGH, 20.06.2003 - C-156/03

    Kommission / Laboratoires Servier

    Unter diesen Umständen kann der Aussetzungsantrag nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden (in diesem Sinne auch Beschlüsse vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-345/90 P-R, Parlament/Hanning, Slg. 1991, I-231, Randnrn. 29 und 30, vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P-R, Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-295/03

    Alessandrini u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Bananen - Einfuhr aus

    19 - Urteile vom 20. Februar 1992 in der Rechtssache C-345/90 P (Parlament/Hanning, Slg. 1992, I-949 ff., insbesondere I-989) und vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P (Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnr. 55).
  • EuG, 15.09.2017 - T-734/15

    Kommission / FE - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Anstellungsbehörde - entgegen dem, was insbesondere aus den Rn. 62 bis 72 des angefochtenen Urteils hervorzugehen scheint, in denen das Gericht für den öffentlichen Dienst "die Befugnis der Anstellungsbehörde, [FE] von der Reserveliste ausschließen," prüfte - nach ständiger, auf dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Prüfungsausschüsse beruhender Rechtsprechung, nicht befugt ist, eine Entscheidung eines Prüfungsausschusses aufzuheben oder abzuändern (Urteile vom 20. Februar 1992, Parlament/Hanning, C-345/90 P, EU:C:1992:79, Rn. 22, und vom 15. September 2005, Luxem/Kommission, T-306/04, EU:T:2005:326, Rn. 22 und 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    So hat es wohl der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung gesehen, wenngleich er niemals näher ausgeführt hat, weshalb der Stand des Rechtsstreits es ihm ermöglichte, diesen selbst zu entscheiden, sondern sich z. B. auf die lakonische Feststellung beschränkt hat, dies sei "vorliegend der Fall" (Urteile vom 20. November 1992 in der Rechtssache C-345/90 P, Parlament/Hanning, Slg. 1992, I-949, I-989, und vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache Kommission/BASF u. a., zitiert in Fußnote 65, I-2648).
  • EuGöD, 10.07.2014 - F-22/13

    Mészáros / Kommission

    It cannot therefore be bound by the decision of a selection board the illegality of which decision is liable to vitiate its own decisions ( Parliament v Hanning , C-345/90 P, EU:C:1992:79, paragraph 22).
  • EuGöD, 23.10.2012 - F-57/11

    Eklund / Kommission

    Elle ne saurait donc se trouver liée par la décision d'un jury dont l'illégalité serait susceptible d'entacher, par voie de conséquence, ses propres décisions (arrêt de la Cour du 20 février 1992, Parlement/Hanning, C-345/90 P, point 22).
  • EuG, 16.03.2005 - T-329/03

    Ricci / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-345/90

    Europäisches Parlament gegen Jack Hanning. - Rechtsmittel - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-211/00

    Ciments français / Kommission

  • EuG, 17.12.1997 - T-217/95

    Lucia Passera gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 08.05.2003 - C-39/03.P-R

    Richtlinie 65/65/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über

  • EuG, 17.12.1997 - T-216/95

    Ana María Moles García Ortúzar gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 17.12.1997 - T-110/96

    Dominique-François Bareth gegen Comité des régions de l'Union européenne. -

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